
Zulassung/Anmeldung/Wiederzulassung
Online-Zulassung hier zum Verfahren.
Neuzulassung:
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Inländische Fahrzeuge
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Original gültiger Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung) der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF) (muss vom Halter unterschrieben werden)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes und Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht (PDF) und gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung (PDF) und die gültigen Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Eingeführte Fahrzeuge (Import):
Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung benötigen Sie:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
- den Kaufvertrag / die Rechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Original gültiger Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung) der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF) (muss v. Halter unterschrieben werden)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes und Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht (PDF) und gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung (PDF) und gültige Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- Vorführpflicht: Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder das Gutachten gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme*) vom technischen Überwachungsverein (z. B. TÜV)
- eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EG-Ländern)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Original gültiger Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung) der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF) (muss v. Halter unterschrieben werden)
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes und Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht (PDF) und gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung (PDF) und gültige Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- ggf. gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Vorführpflicht: Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
- *bei Vorlage einer "Vollabnahme" bzw. Gutachten nach § 13 EG-FGV o. § 21 StVZO muss die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde Marburg-Biedenkopf erteilt werden
Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter/in
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung im Odenwaldkreis wiederzulassen wollen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein (mit Außerbetriebsetzungsvermerk)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Original gültiger Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF) (muss vom Halter unterschrieben werden)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes und Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht (PDF) und gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung (PDF) und gültige Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder, soweit vorhanden
Online-Wiederzulasung
Hier Können Sie Ihr Fahrzeug Online-Wiederzulassen. Weitere Infos finden Sie hier.