
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach § 35 a Abs.3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auf Straßen im Gebiet des Odenwaldkreises (Gültig ab 17. Oktober 2017)
Die seitherige Allgemeinverfügung vom 28.1.2013 tritt aufgrund einer Übergangsregelung erst zum 1. Januar 2018 außer Kraft.
26.09.2017