
Terminvereinbarung für den Umtausch des Führerscheins
Ein Umtausch des Führerscheins (Papierführerschein in EU-Kartenführerschein) ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Folgende Varianten stehen für die Terminvereibbarung zur Verfügung:
- Termin online zu reservieren: zur Terminbuchung bitte hier klicken (Sollten aktuell keine Termine zur Verfügung stehen, bitten wir Sie, es an einem anderen Tag erneut zu versuchen. Es werden immer wieder neue Termine freigeschaltet.)
- per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@odenwaldkreis.de
- telefonisch unter 06062 70-316 und 70-124
Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Online-Reservierung, dass Sie die Online-Terminbuchung des Kreisausschusses des Odenwaldkreises auf den Seiten von Terminland.de öffnen. Hier geht es zur Datenschutzerklärung des Anbieters: https://www.terminland.de/datenschutz/
Fristen für den Führerscheinumtausch

Die EU-Führerschein-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umzutauschen. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.
Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, wurde auf Initiative des Bundesrates ein gestaffelter Umtausch der Führerscheindokumente nach einem differenzierten Stufenplan (s. u.) in der Fahrerlaubnisverordnung verankert. Die Regelung ist am 19.03.2019 in Kraft getreten.
Folgende Fristen gelten für den Umtausch:
Papierführerscheine (rosa oder grau)
Papierführerscheine wurden bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt. Mit diesen Führerscheinen wird begonnen, da diese bislang noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Für den Umtausch muss ein Antrag ausgefüllt werden.
Kartenführerscheine
Neue Kartenführerscheine müssen spätestens zu dem auf dem Führerschein eingedruckten Ablaufdatum erneuert werden; es sei denn, auf der Rückseite sind Fahrerlaubnisklassen befristet ereilt, die verlängert werden müssen. Dann erfolgt im Rahmen der Verlängerung eine Neuausstellung.
Im Übrigen sieht die Regelung für die ab dem Jahr 1999 bis 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument; die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiter fort. Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung.
Für die Bürger, deren Führerschein nicht im Odenwaldkreis ausgestellt wurde, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde des Odenwaldkreises vor der Antragstellung mit der ausstellenden Behörde Kontakt aufzunehmen und die Übersendung einer sog. Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde Odenwaldkreis, Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach oder per Fax an 06062 70-470 oder per Mail an fahrerlaubnisbehoerde@odenwaldkreis.de zu veranlassen.
Der Antrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Benötigt wird jeweils ein biometrisches Foto, der Personalausweis und der Führerschein; bei Reisepässen oder anderen ausländischen Ausweisdokumenten wird zusätzlich eine Meldebestätigung benötigt. Die Kosten betragen zwischen 30 und 45 Euro je nach Versandart.