Hinter einem Rapsfeld ist ein Dorf zu sehen

Kommunale Satzungen

Ein Architektenentwurf einens Wohngebäudes mit Etagenwohnungen und großem Garten.

Eigenständig über die bauliche Entwicklung einer Stadt, bzw. einer Gemeinde zu entscheiden ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kommunen.

Bebauungspläne werden als Satzung festgelegt. Sie bestimmen, was man auf Grundstücken bauen darf. Zum Beispiel, wie hoch Häuser sein dürfen, welche Bäume und Hecken im Garten stehen können, welche Dachform zulässig ist und so weiter. Diese Pläne werden von den Städten und Gemeinden bestimmt. Man muss sich dabei aber an die übergeordneten Flächennutzungspläne halten.

Im Rahmen der Kreisentwicklungsplanung ist aufgefallen, dass die Region neben den Einfamilienhäusern auch mehr kleinere Wohnungen braucht. Solche Mehrfamilienhäuser sind in vielen Bebauungsplänen aber bisher nicht vorgesehen.

Der Bau von Mehrfamilienhäusern scheitert außerdem häufig an der Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze. Das ist ebenfalls von den Kommunen geregelt – mit Stellplatzsatzungen. In reinen Einfamilienhausgebieten ist es möglich, zwei Plätze pro Wohnung einzuplanen. Bei Mehrfamilienhäusern reicht aber schnell das Grundstück nicht mehr aus, um so viele Stellplätze zu schaffen. Tiefgaragen sind erst ab einer Gebäudehöhe wirtschaftlich, die für den Odenwald eher untypisch ist.

an einer Hecke parken zwei Autos, daneben ist eine Straße

Eigentlich werden aber oft gar nicht so viele Stellplätze gebraucht. Das betrifft vor allem Gebäude mit mehreren Einpersonenhaushalten, mit Altenwohnungen oder mit guter ÖPNV-Anbindung. Je nach Lage und Bewohnerschaft könnte also auch 1,5 oder 1,3 Stellplätze ausreichend sein. In der Praxis können diese separat von den Wohnungen verkauft oder vermietet werden.


Beispiele aus Städten und Gemeinden unterschiedlichster Größe zeigen, wie sich hier die nötige Flexibilität schaffen lässt.