Schafherden prägen das Landschaftsbild des Odenwaldkreises. Zum Schutz der Tiere setzen manche Schafhalter außer Zäunen auch Herdenschutzhunde ein, vor allem zur Abwehr von Wölfen. Solche Hunde werden vom Land Hessen für größere Herden empfohlen. Diese Herden werden sehr oft in der Landschaftspflege eingesetzt – also in der Regel für einen eher kurzen Zeitraum je Fläche. In diesen Fällen verwenden die Schäfer deshalb statt festen Zäunen mobile Elektrozäune, die in Verbindung mit Herdenschutzhunden die Herde sichern sollen.
Herdenschutzhunde gelten im Allgemeinen als umgänglich, zeigen aber eben auch ein klares Territorialverhalten. Vorsorglich empfiehlt die Kreisverwaltung daher Spaziergängerinnen und Spaziergänger, zügig an von diesen Hunden geschützten Weideflächen vorbeizugehen, sofern man die entsprechenden Wege nicht meiden kann, Weideflächen nicht zu betreten und die Hunde nicht anzusprechen. Außerdem werden Personen, die mit ihren eigenen Hunden an solchen Weiden vorbeigehen, gebeten, diese anzuleinen, damit es nicht zu ungewollten Begegnungen mit Herdenschutzhunden kommt.
Ergänzend dazu macht die Kreisverwaltung darauf aufmerksam, dass wegen der Brut- und Setzzeit aktuell ohnehin eine Leinenpflicht für Hunde gilt.
Zum Schutz von Weidetieren können beim Land Hessen Fördermittel beantragt werden. Das betrifft neben der Anschaffung von Zäunen oder deren Nachrüstung auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden und deren Ausbildung sowie die Qualifikation von Personen, die mit ihnen arbeiten. Über die Fördermöglichkeiten gemäß der Richtlinie „Weidetierschutz“ berät der Fachbereich Landschaftspflege der Kreisverwaltung unter der Rufnummer 06062 70-2888 oder der Mailadresse FachbereichLandschaftspflege@odenwaldkreis.de.
Für eventuelle Vorfälle im Zusammenhang mit Herdenschutzhunden sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zuständig.