Immer mehr Hinweise zu Waschbären
auf Grundstücken

In jüngster Zeit wenden sich Bürgerinnen und Bürger immer öfter an die Untere Jagdbehörde im Landratsamt, weil sich auf ihren Grundstücken Waschbären aufhalten. Insbesondere Höchst und Bad König sind betroffen. Jedoch kommen auch immer mehr Meldungen aus Erbach und Michelstadt.

Die Zuständigkeit der Behörde beschränkt sich allerdings auf die Jagdbezirke, von denen die befriedeten Bezirke und damit die innerörtlichen Lagen ausgenommen sind. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an die jeweiligen Ordnungsämter zu wenden.

Gleichwohl gibt die Untere Jagdbehörde gerne einige Tipps:

Waschbären sind sehr anpassungsfähige und intelligente Kleinräuber und Nahrungsopportunisten. Ihr Speiseplan sieht so ziemlich alles vor, was die heimische Mülltonne oder der Komposthaufen hergeben; das gilt auch für draußen aufgestelltes Katzen-, Igel- oder Vogelfutter. Zudem sind die Kleinbären hervorragende Kletterer und finden jeden Zugang zu einem warmen und trockenen Unterschlupf wie Scheunen, Gartenhütten oder Dachböden.

Deswegen empfiehlt die Untere Jagdbehörde, Mülltonnen und Zugänge zu den genannten Unterschlüpfen zu verschließen sowie offene Komposthaufen mit Stahlgittern abzudecken. Auch sollte kein Futter unnötig draußen stehen. Vogelhäuschen sind am besten geschützt, wenn diese an einer dünnen und glatten Stange aufgehängt werden.

Wer doch einmal einen Waschbären zu Gast hat, der durch seine Anwesenheit Sorgen bereitet, dem können meistens die kommunalen Ordnungsämter weiterhelfen. Diese können eventuell einen Kontakt zu einem Schädlingsbekämpfer oder ortsansässigen Jäger vermitteln. Grundsätzlich sind jedoch die Grundstückseigentümer erst einmal für ihre Grundstücke selbst verantwortlich. Daher rät die Jagdbehörde dringend zur Umsetzung der Ratschläge.

Die Behörde macht außerdem darauf aufmerksam, dass es gesetzlich verboten ist, Waschbären zu fangen und in der freien Landschaft aussetzen.

Außerdem empfiehlt der Landesjagdverband Haus- und Grundstückseigentümern folgendes: 

  • das Aufsammeln von Fallobst, da dies eine hohe Lockwirkung entfaltet,
  • und die Absicherung von Regenfallrohren z. B. mit Kunststoffverkleidungen, damit das Hochklettern auf das Dach erschwert wird.
  • Nahe am Gebäude stehende Bäume sollten so entastet werden, dass keine Äste auf das Gebäude hängen.
  • Sämtliche „Kletterhilfen“ wie Spaliere, Kletterrosen, Wilder Wein, Efeu usw. sollte ebenfalls entfernt oder gesichert werden, damit der Waschbär nicht auf das Hausdach gelangen kann.
  • Ein Kontakt mit Haustieren (wie Hunde und Katzen) sollte möglichst vermieden werden (Verletzungsgefahr und Ansteckung z. B. mit Räude oder Staupe).