Ukrainerinnen und Ukrainer, die wegen des Krieges nach Deutschland gekommen sind und eine bis mindestens zum 1. Februar 2024 gültige Aufenthaltserlaubnis haben, müssen sich für eine Verlängerung der Papiere nicht bei der Ausländerbehörde im Landratsamt melden.
Gemäß einer aktuellen Verordnung des Bundes sind diese Aufenthaltserlaubnisse automatisch bis zum 4. März 2025 weiterhin gültig. Eine entsprechende Bescheinigung wird den betroffenen Personen in den nächsten Wochen übersandt.
Nur jene Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, müssen weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.