Die Kreiskasse
Die Kreiskasse erledigt den baren und unbaren Zahlungsverkehr und treibt die rückständigen Forderungen des Kreises ein. Sie ist auch für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Auch öffentliche Dienststellen außerhalb des Kreisgebietes nehmen die Vollstreckungsstelle in Anspruch. Versteigerungen von gepfändeten Gegenständen der Kreiskasse finden Sie im Bereich "Aktuelles".