Das Bild zeigt eine historische Postkarten-Ansicht von Erbach aus dem Jahr 1894 in Schwarz-Weiß.

Die Geschichte des Odenwaldkreises

Der heutige Odenwaldkreis entstand im Rahmen der hessischen Gebietsreform mit dem Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Erbach, das am 1. August 1972 in Kraft trat und in seinem Titel auch auf die Geschichte der Gebietskörperschaft verweist.

Schon am 8. Mai 1822 hatte das – zu der Zeit großherzogliche – Hessische Innenministerium mit einer Bekanntmachung eine erste moderne Kreisverwaltung eingerichtet, denn die mit dem Rheinbundvertrag 1806 hinzugekommenen Territorien sollten im gesamten Großherzogtum weiter vereinheitlicht werden. Der im März 1820 erlassenen Verfassung folgte eine tiefgreifende Verwaltungsreform.

Das Bild zeigt eine historische Postkarten-Ansicht des 1904 erbauten Kreisamts in Erbach in Schwarz-Weiß.
Neubau für die Kreisverwaltung: das 1904 errichtete Kreisamt in Erbach. Repro: Kreisarchiv

Die Landratsbezirke übernahmen weitere Aufgaben und übten diese künftig unabhängig von der Justizverwaltung aus. Damit war die Gewaltenteilung, eine Errungenschaft der französischen Revolution, auch auf unterer Ebene vollzogen. Der heutige Odenwaldkreis entspricht fast genau den 1822 gebildeten Landratsbezirken Breuberg und Erbach, die einerseits aus der Herrschaft Breuberg, andererseits aus den Ämtern der Grafschaften Erbach-Erbach und Erbach-Fürstenau hervorgegangen waren.

Während des 19. Jahrhunderts waren die beiden Landratsbezirke Breuberg und Erbach – eingebettet in die allgemeine Entwicklung der staatlichen Verwaltung sowie in den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Transformationen – mehreren Gebietsveränderungen, Reformen und Neuordnungen unterworfen.

Das Foto zeigt eine historische Ansicht von Breuberg, mit Blick auf die Burg, in Farbe.
War einst Zentrum eines eigenen Landratsbezirks: Blick auf die Burg Breuberg. Repro: Kreisarchiv

Dem Vorbild der preußischen Kreisordnung folgend, wurde den Kreisen mit der Einbindung in das Deutsche Reich eine neue wesentliche Funktion übertragen, die sie bis heute grundlegend prägt. Das Gesetz über die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen machte im Juni 1874 die Landkreise zu Verbänden der Selbstverwaltung. Seitdem obliegt der Behördenleitung neben den staatlichen Aufgaben auch die Organisation der kommunalen Kreisangelegenheiten, die der Kreistag, das Vertretungsorgan auf der Ebene der Landkreise, beschließt.

Zeitgleich wurden die Kreise Erbach und Neustadt (so die Bezeichnung für den ehemaligen Landratsbezirk Breuberg ab 1852) zu einem neuen Kreis Erbach vereinigt. Reichelsheim, das 1852 dem Kreis Lindenfels zugeschlagen worden war, wurde wieder in den Kreis Erbach eingegliedert. Die 1874 festgelegten Kreisgrenzen bestanden bis 1972 rund hundert Jahre lang unverändert.

Das Bild zeigt eine historische Ansicht mit Blick auf die Burg Breuberg in Farbe.
Gehörte im 19. Jahrhundert vorübergehend zum Kreis Lindenfels: Reichelsheim, eine der Odenwaldkreis-Kommunen im Gersprenztal. Repro: Kreisarchiv

Auf der Grundlage der 1952 erlassenen Hessischen Landkreisordnung, die die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt und die Kreisverwaltung mit demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften (wieder) ausgestattet hatte, erfolgte 1972 nach Eingliederung der Gemeinden Brensbach, Fränkisch-Crumbach und Wersau schließlich die Gründung des Odenwaldkreises.