Korruptionsprävention

Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und ist daher von Beginn an im Wege der Korruptionsprävention zu unterbinden.

Diese Aufgabe ist der Anti-Korruptionsbeauftragten für die Kreisverwaltung des Odenwaldkreises sowie des Eigenbetriebes Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis übertragen worden.

Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist auch Anlaufstelle für vertraulichen Hinweise auf Korruption für Beschäftigte der Kreisverwaltung und des Eigenbetriebes sowie für Bürgerinnen und Bürger des Odenwaldkreises.

 

Hinweisgeberschutz

Am 02. Juli 2023 ist das Gesetz „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Damit wurde die „RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ in nationales Recht umgesetzt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt sicher, dass Beschäftigte keine Nachteile Ihres Arbeitgebers zu befürchten haben, wenn sie Rechtsverstöße melden, welche ihnen im Zusammenhang mit bzw. im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Um derartige Meldungen zu ermöglichen, sind Behörden und Unternehmen verpflichtet, verschiedene Meldekanäle über eine sog. Interne Meldestelle einzurichten.

Der Odenwaldkreis hat eine solche interne Meldestelle eingerichtet, welche vor allem internen Hinweisgebern eine mündliche oder schriftliche oder auf Wunsch auch persönliche Meldung ermöglicht. Daneben besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Meldung über das hier befindliche Kontaktformular.

Die interne Meldestelle wird von der Anti-Korruptionsbeauftragten überwacht und eingehende Meldungen von ihr geprüft. Personenbezogene Daten werden dabei streng vertraulich behandelt.

Eine missbräuchliche Nutzung des Hinweisgebersystems durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldungen unrichtiger Informationen ist nicht vom Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes umfasst und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Informationen ohne Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Hinweisgebers sind ebenfalls nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst.

Sie können sich gerne persönlich, telefonisch oder schriftlich über die rechts genannten Wege an uns wenden oder das Kontaktformular unten nutzen. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Mailadresse nicht hinterlassen möchten, müssen Sie das natürlich nicht tun. Ihre Nachricht wird direkt und ausschließlich an die Anti-Korruptionsbeauftragte weitergeleitet.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zu wenden.