Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion Naturgarten
Teilnahmevoraussetzungen
Ich/wir bewerbe/n mich/uns zur Teilnahme an der Aktion Naturgarten 2025
Die Koordination der Aktion obliegt dem Odenwaldkreis.
Zugelassen werden ausschließlich Gärten, die sich innerhalb der Gemeindegebiete Erbach, Michelstadt, Mossautal und Oberzent befinden (inkl. allen zugehörigen Ortsteilen) und eine Mindestgröße von ca. 200 m² Nutzfläche aufweisen.
Der Odenwaldkreis ist berechtigt, Anlagen auszuschließen, sollte das Thema „Naturgarten“ nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Er ist darüber hinaus berechtigt, im Falle einer hohen Zahl an eingehenden Bewerbungen, die subjektiv am besten geeigneten Gärten auszuwählen.
Sollte eine sichere Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden können, obliegt es dem Odenwaldkreis, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Die Veranstaltung findet am 28. + 29. Juni 2025, jeweils von 10 bis 15 Uhr statt. Die Bewerberin / der Bewerber versichert die Bereitschaft zur Öffnung des Privatgrundstücks für die Öffentlichkeit. Die zugelassenen Gärten werden jeweils mit Gartengutscheinen im Gesamtwert zwischen 100 und 200 EUR bedacht; die Verleihung findet voraussichtlich am 23. Juni 2025 um 17 Uhr statt, zu der vorab separat eingeladen wird.
Die Bewerberin / der Bewerber versichert, rechtmäßige Eigentümerin / rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks zu sein. Alternativ liegt dieser Bewerbung das schriftliche Einverständnis der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers bei. Eigentümerinnen / Eigentümer benachbarter Grundstücke sind von der Bewerberin / des Bewerbers über die Teilnahme an der Aktion zu informieren.
Die Bewerberin / der Bewerber gewährleistet den Besucherinnen und Besuchern im Rahmen der Aktion unentgeltlich Zutritt, Spenden dürfen entgegengenommen werden.
Während des Veranstaltungszeitraums dürfen auf freiwilliger Basis selbst produzierte Waren ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden. Es sind nur Waren zugelassen, die nachfolgend unter „Sonstiges“ angegeben oder vom Odenwaldkreis nachträglich zugelassen wurden.
Ein Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken zu marktüblichen Preisen ist zulässig, wird von der Bewerberin / vom Bewerber jedoch nicht erwartet.
Sollte vorsätzlich gegen diese Regelung verstoßen werden, ist der Odenwaldkreis berechtigt, die entsprechende Veranstaltung am Aktionswochenende mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Der Odenwaldkreis plant vor der Veranstaltung die Veröffentlichung eines Programmhefts mit Informationen zu den teilnehmenden Gartenanlagen. Die Bewerberin / der Bewerber stimmt der Veröffentlichung von Name, Adresse sowie von Bild- und Textmaterial zu. Darüber hinaus ist eine Berichterstattung vor und nach der Veranstaltung in der lokalen Presse und in Onlinemedien vorgesehen. Auf die Nennung von Namen, kann hier nach Wunsch verzichtet werden.