Leitfaden zur e-Rechnungsstellung an den Odenwaldkreis
Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung in öffentlichen Aufträgen, ist es seit dem 18.04.2020 möglich, dem Odenwaldkreis elektronische Rechnungen im X-Rechnungs-Format zu schicken.
Wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten:
- Zur Übermittlung von E-Rechnungen ist unsere zentrale Emailadresse
e-rechnung@odenwaldkreis.de zu nutzen. - Bei der Übermittlung darf je E-Mail nur eine Rechnung übermittelt werden.
- In den E-Mails können weitere zahlungsbegründende Unterlagen enthalten sein.
- Um die Zahl möglicher Duplikate zu verringern, bitten wir Sie von einer zusätzlichen Übermittlung der Rechnung in Papierform abzusehen.
- Es dürfen keine abrechnungsrelevanten Informationen außerhalb der vorgesehenen Textfelder bzw. außerhalb der per E-Mail übersandten Anhang enthalten sein.
- Alle rechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden. Wir unterstützen UBL und CII jeweils mit dem Prefix im Header der XML Datei.
- Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss die E-Rechnung folgende Angaben enthalten:
a) Leitweg-Identifikationsnummer. Unsere Leitweg-Identifikationsnummer lautet 06437000-0000000000-75
b) Bankverbindungsdaten
c) Zahlungsbedingungen
d) E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.
Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente, bestimmte Entsorgungsnachweise o.a.)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Odenwaldkreises lautet DE813742709.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse rechnungswesen@odenwaldkreis.de