GAK - Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft
Mit Mitteln aus dem Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) können investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft gefördert werden.
Natürliche Offenland- und Halboffenland-Lebensräume sollen mit Hilfe der Förderung geschaffen und entwickelt werden. Förderfähig sind zum Beispiel die Anlage von Tümpeln, Hecken, Feldgehölzen oder Trockenmauern.
Das Wichtigste im Überblick:
- Anträge können von Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Gemeinden und Landwirt/innen gestellt werden
- Die Fördersumme muss im Regelfall mindestens 25.000 € betragen
- Es gibt je nach Antragstellendem verschiedene Förderquoten
- Anträge müssen zu einem Stichtag im Januar beim Regierungspräsidium eingereicht werden
Ein Antrag sollte mindestens enthalten:
- eine Beschreibung des Vorhabens mit Kostenplan
- Flurstückangaben und Lageplan
- die Zustimmungserklärung des Flächeneigentümers zur Maßnahme beziehungsweise die Absichtserklärung
- des Flächeneigentümers zum Verkauf.
Förderfähig sind:
- investive Maßnahmen
- Erstellung von Schutzkonzepten
- Grunderwerb
Sollten Sie Ideen für ein entsprechendes Projekt haben, melden Sie sich gerne bei uns.