Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen
Wer im Odenwaldkreis eine Tierschau, Tierbörse, Märkte oder ähnliche Veranstaltungen durchführen möchte, muss diese spätestens vier Wochen vor Beginn beim Veterinäramt anzeigen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Leistung:
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