Afrikanische Schweinepest (ASP)
Der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins bei Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) führt dazu, dass auch der Odenwaldkreis von Sperrzonen betroffen ist. Informationen zu den Sperrzonen, interaktive Karten und die geltenden Allgemeinverfügungen finden Sie weiter unten.
Neue Allgemeinverfügungen für Speerzone I und II ab 13. September 2024.
Sollten Sie ein verendetes Wildschwein finden, nutzen Sie bitte dieses Online-Formular oder das pdf-Formular (bitte an tiergesundheit@odenwaldkreis.de senden) für eine Meldung an das Veterinäramt.
Die verschiedenen Sperrzonen (inklusive Karte)
Sperrzone II / infizierte Zone
Die Sperrzone II wird um den Fundort/die Abschussstelle eines infizierten Tieres als infiziertes Gebiet festgelegt.
Interaktive Karte Sperrzone II
Betroffen sind (Stand 12. August 2024)
- Teile der Gemeinde Brensbach
- Teile der Gemeinde Fränkisch-Crumbach
- Teile der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Sperrzone I / Pufferzone
Die Sperrzone I ist eine Pufferzone, die um die Sperrzone II eingerichtet wird. Innerhalb dieses lokal begrenzten Raumes werden intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
Betroffen sind (Stand 12. August 2024)
- Teile der Stadt Breuberg
- Gemeinde Höchst i. Odw.
- Teile der Gemeinde Lützelbach
- Teile der Stadt Bad König
- Gemeinde Brombachtal
- Teile der Gemeinde Brensbach
- Teile der Gemeinde Fränkisch-Crumbach
- Teile der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
- Gemeinde Mossautal
- Teile der Stadt Erbach
- Teile der Stadt Michelstadt
- Teile der Stadt Oberzent
Wenn Sie bei den Karten rechts auf die Zahnräder klicken, können Sie ihren Wohnort lokalisieren und so genau erkennen, in welcher Zone er sich befindet.
Die Maßnahmen, die in den Sperrzonen gelten, können Sie den Allgemeinverfügungen entnehmen.
Allgemeinverfügungen, die im Odenwaldkreis gelten
Pressemitteilungen
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
- Die Seuche ist für Menschen ungefährlich.
- Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt.
- In der Sperrzone II gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
- Im Waldgebiet der Sperrzone II ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
- Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden. Auch Speisereste können das Virus übertragen, lassen Sie daher bitte keine im Wald, auf Parkplätzen oder Picknickstellen zurück.
Weitere Informationen gibt es auf der Informationsseite des Landes Hessen
- Die Seuche ist für Menschen ungefährlich.
Meldebögen und Informationen für Schweinehalterinnen und Schweinehalter (gewerbsmäßig oder privat)
Formulare und Informationen für Landwirtinnen und Landwirte / Schlachtbetriebe
Bestätigung über die vor der Ernte durchgeführte Drohnensuche (Online-Formular)
Informationsseite des Landes Hessen
Antrag auf Benennung eines Schlachtbetriebs (Online-Formular) oder das pdf-Formular (bitte an asp-antrag@odenwaldkreis.de senden) für eine Meldung an das Veterinäramt.
Hinweis: Die Allgemeinverfügung Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern, Ziffer 1.6 wird folgendermaßen klar gestellt: Die Mahd von Grünland ist ohne vorheriges Absuchen mittels Drohne erlaubt, wenn die Wuchshöhe nicht mehr als 0,5 m beträgt und sichergestellt ist, dass die Fläche vollständig einsehbar ist und sich keine Wildschweine auf der Fläche aufhalten.
Notfallseelsorge und Krisenhotline für betroffenen Landwirtinnen und Landwirte
Den betroffenen Betrieben stehen die 24/7-Krisenhotline der SVLFG sowie die religions- und konfessionsunabhängigen Angebote von „Familie und Betrieb“ der evangelischen Kirchen zu Verfügung. In akuten Notfällen kann man sich auch an die Notfallseelsorge wenden.
Krisenhotline der SVLFG: 0561 785 – 10101 (www.svlfg.de/gleichgewicht)
Beratungsstelle „Familie und Betrieb“ der ev. Kirche: www.familieundbetrieb-hessen.deTelefonseelsorge: 0800 111 01 11
Informationen für Jägerinnen und Jäger
Online-Antrag auf Registrierung einer Wildkammer als Wildsammelstelle
Informationen zu den Anforderungen an eine Wildkammer als Wildsammelstelle
Antrag auf Verbringen von Wildschweinen und Erzeugnissen aus der Pufferzone (Online-Formular) oder das pdf-Formular (bitte an asp-antrag@odenwaldkreis.de senden)
Informationsseite des Landes Hessen
Ankaufprämie für in der Pufferzone erlegte Wildschweine:
Die Jagdausübungsberechtigten haben die Möglichkeit, entsprechend der Allgemeinverfügung zur Sperrzone I / Pufferzone Punkt 1.1.7 erlegte Wildschweine, die nicht verwertet werden, an den Odenwaldkreis zu verkaufen. In diesem Fall wird bei Vorlage des Ankaufsformulars eine Ankaufprämie gezahlt.
Voraussetzungen hierfür sind:
Die Jagdausübungsberechtigten- kennzeichnen das erlegte Tier mit einer Wildmarke,
- beproben das Tier,
- geben die Proben mit dem Begleitschein beim AVV in Reichelsheim oder beim Bürgerservice in Erbach ab
- entsorgen das Tier über die Kat 1-Tonnen bspw. der Hegeringe (Aufbruchsammelstellen) oder direkt über die SecAnim (entweder Abholung oder direkte Anlieferung)
- bei Entsorgung über die SecAnim ist die Rechnung anschließend zusammen mit dem Formular oder zur Erstattung an den Odenwaldkreis weiterzuleiten
- füllen das Formular für den Ankauf durch den Kreis aus,
- das Ankaufsformular kann zusammen mit der Probe, aber auch im Nachgang abgegeben oder per E-Mail übersandt werden, ggf. auch mit der Rechnung der SecAnim
- Übersendung per E-Mail an avv@odenwaldkreis.de