Tierische Nebenprodukte (TNP)
Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen.
TNP kommt eine große Bedeutung bei der Übertragung von infektiösen Tierkrankheiten wie zum Beispiel der Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder BSE zu. Aber auch Rückstände wie beispielsweise Dioxine können durch die Verwendung von tierischen Nebenprodukten verbreitet werden. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass TNP in die Lebensmittelkette gelangen. Daher ist eine strikte Trennung der TNP vom Abfall bis zur unschädlichen Beseitigung oder gesicherten Verarbeitung notwendig.
Die TNP werden in drei Kategorien eingeteilt:
Material der Kategorie eins:
Material mit einem hohen Risiko wie zum Beispiel. BSE-verdächtige Tiere, spezifiziertes Risikomaterial, Küchen- und Speiseabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln
Material der Kategorie zwei:
Material mit einem mittleren Risiko wie zum Beispiel tierische Erzeugnisse mit Rückständen bestimmter Tierarzneimittel oder Umweltkontaminanten, Magen- und Darminhalt sowie Ausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere einschließlich Pferde (Gülle, Festmist)
Material der Kategorie drei:
Material mit einem geringen Risiko wie zum Beispiel Schlachtkörperteile von genusstauglichen Tieren, ehemalige tierische Lebensmittel sowie Küchen- und Speiseabfälle aus Großküchen, Kantinen, Catering-Einrichtungen einschließlich gebrauchter Speiseöle (nicht von international eingesetzten Verkehrsmitteln), wenn sie für die Verfütterung oder für Biogas- und Kompostieranlagen bestimmt sind.
Außerdem werden in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 tierseuchen- und hygienerechtliche Bedingungen für die Abholung/Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie für die Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte festgelegt.
Ergänzend zu dieser EU-Verordnung enthält die nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) noch spezifische Anforderungen für die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen und bestimmte Transport- und Nachweisverpflichtungen für die Befördererung von tierischen Nebenprodukten.
Formulare und Merkblätter
Anzeige eines registrierungspflichtigen Betriebs gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Weitergehende Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt.