Lebensmittelüberwachung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung beginnt bereits im Stall und erstreckt sich lückenlos über alle Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis hin zum Endverbraucher. Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Lebensmittelkontrolleur/innen des Veterinäramtes arbeiten mit amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten für den Bereich der Fleischuntersuchung, amtlichen Fachassistenten und dem Staatlichen Untersuchungsamt Hessen eng zusammen, damit gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gewonnen und in den Verkehr gebracht werden.
Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher/innen richten sich in erster Linie an die Erzeugenden, Herstellenden und Importierenden. Sie haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Verbraucher/innen stets einwandfreie Ware erhalten. Zugleich gilt diese Sorgfaltspflicht auf allen gewerbsmäßigen Handels- und Bearbeitungsstufen.
Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz schützen Verbraucher/innen vor Täuschungen, Irreführungen und gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können. Hierzu zählt die Herstellung und der Verkehr von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Letztere umfassen unter anderem Bekleidung, Schuhe, Spielwaren, Geschirr und Produkte, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Im Rahmen der Überwachung werden Betriebe, Personal und Produkte kontrolliert. Der Gesundheitsschutz regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit, der Täuschungsschutz regelt die Anforderungen an die Kennzeichnung. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und des Täuschungsschutzes müssen lebensmitteltechnologische Verfahren geregelt werden.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Zu den Aufgaben gehört:
- Kontrolle von Betrieben und Transporteinrichtungen
- Erteilung von Auflagen zur Beseitigung festgestellter Mängel
- Untersuchung von Proben
- Ahndung von Verstößen
In regelmäßigen Abständen werden die Betriebe von unseren Lebensmittelkontrolleur/innen kontrolliert. Die Kontrollhäufigkeit folgt dabei einer Risikobewertung der einzelnen Betriebe. Besonderes Augenmerk wird auf hygienische Gesichtspunkte gelegt.
Auch die Untersuchung von Proben zählt zu unseren Aufgaben. Überwiegend werden Planproben nach Vorgaben des Hessischen Landeslabors beim Hersteller sowie aus dem Handel entnommen. Probenauswahl und Untersuchungsumfang sind für die Wirksamkeit der Überwachung von entscheidender Bedeutung. Die Zahl der Stichproben richtet sich nach der Einwohnerzahl im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsbehörde. Die Auswahl der Stichproben orientiert sich am Warenkorb. Dabei werden Lebensmittel mit erhöhtem Risiko (zum Beispiel leicht verderbliche Waren) stärker berücksichtigt. Außerdem werden die Größe der Partien, die Homogenität der Erzeugnisse, die Produktvielfalt sowie der technologische Fortschritt bei der Probenauswahl berücksichtigt. Neben Stichproben werden auch von Verbraucher/innen aufgrund einer Beschwerde eingereichte Proben berücksichtigt. Aber auch bei Erkenntnissen, die im Rahmen einer Kontrolle festgestellt werden, können in den Betrieben Verdachtsproben gezogen werden.
Für Gründer/innen in der Gastronomie stellt die hessische IHK über ein digitales Beratungstool Informationen unter anderem zum Thema Hygiene zur Verfügung.