Fleischhygiene

Fleisch zählt zu unseren Grundnahrungsmitteln. Gleichzeitig stellt es mit seinem hohen Eiweißanteil einen höchst sensiblen Rohstoff dar, der im gesamten Ablauf seiner Gewinnung und Verarbeitung höchster Sorgfalt bedarf.

In den Mastbetrieben werden Kontrollen durchgeführt. Diese haben das Ziel sicherzustellen, dass bei den Tieren kein mit Agrarchemikalien oder sonstigen unerwünschten Stoffen behaftetes Futter eingesetzt wird.

Jedes einzelne geschlachtete Tier wird im Rahmen der amtlichen Untersuchung von fachkundigem Personal begutachtet. Diese Untersuchungen beziehen sich sowohl auf das lebende Tier vor der Schlachtung als auch auf den Tierkörper und alle inneren Organe im Anschluss an die Schlachtung.

Neben der reinen Besichtigung aller Teile des geschlachteten Tieres werden im Verdachtsfall oder stichprobenweise auch weitergehende Untersuchungen verschiedener Gewebe des Tierkörpers vorgenommen, so zum Beispiel auf Rückstände von Arzneimitteln oder verbotener Stoffe.

Weiterhin unterliegen alle Verarbeitungsschritte vom Zerlegen bis hin zur Herstellung und Inverkehrbringen jeder Art von Produkten, die Fleisch enthalten, der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Ziel dieser aufwendigen und kostenintensiven Kontrollen ist es, den Verbrauchenden beim Verzehr des hochwertigen Lebensmittels Fleisch die größtmögliche Sicherheit und Qualität zu bieten.

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