Aktuelle Hinweise
„Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland"
Nach der Feststellung der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Brandenburg bittet die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Odenwaldkreises um erhöhte Aufmerksamkeit beim Umgang mit Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Wildschweine, Rehe und Hirsche), sowie Lamas und Alpakas. Obwohl bislang keine Hinweise vorliegen, dass Klauentiere in den letzten Wochen aus dem betroffenen Gebiet in den Odenwaldkreis verbracht wurden, sollten Besitzer von Klauentieren bei ihren Tieren auf Symptome der MKS achten. Diese äußern sich in hohem Fieber, Lahmheiten, Fressunlust und erhöhter Sterblichkeit bei Jungtieren. Damit ähneln die Symptome denen, die auch bei der Blauzungenkrankheit auftreten. Sofern verdächtige Symptome bei Klauentieren auftreten, ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen. Da das Virus auch über Gegenstände und Kleidung übertragen werden kann, sollte der Kontakt mit Klauentieren nach Reisen in das betroffene Gebiet in Brandenburg für die nächsten Tage unterbleiben.
Nähere Informationen gibt es hier:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Erfassung von Hausschlachtungen in der HIT-Datenbank
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) weist in einem Erlass vom 14.6.2023 auf Folgendes hin:
Mit dem Anwendungsbeginn des Tiergesundheitsrechts der EU am 21. April 2021 benötigen auch Personen, die ein Schlachttier für den Schlachtzweck zum privaten Eigenverbrauch und in den eigenen Räumlichkeiten erwerben, eine entsprechende Registrierung in HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Denn im EU-Recht ist jeder Ort ein Betrieb, an dem vorübergehend oder dauerhaft Tiere gehalten werden. Aus diesem Grund ist die Erteilung einer HIT-Nummer aus tierseuchenrechtlichen Gründen erforderlich.
Personen, die ein Schlachttier kaufen und dieses lebend in die eigenen Räumlichkeiten überführen, müssen sich als Tierhalter/in für diese Tierart in HIT registrieren lassen (z. B. bei Schweinen mit dem Betriebstyp 31 „Schweinehalter/in“) und sowohl den Zugang als auch die Hausschlachtung des Tieres in HIT melden. Dies gilt auch, wenn sich das Schlachttier nur sehr kurz und nicht über Nacht in dem jeweiligen Betrieb aufhält. Bei Schweinen muss die Abgangsmeldung in Papierform dokumentiert werden, solange diese Funktion in HIT noch nicht zur Verfügung steht. Die Verpflichtung des Kaufenden zur Registrierung und Meldung entfällt nur, wenn das Schlachttier das Grundstück des Kaufenden nicht betritt, weil es unmittelbar vom Herkunftsbetrieb zu einem privaten, nicht zulassungspflichtigen Dienstleister/Gemeindeschlachthaus verbracht wird und dieser private Schlachtbetrieb in HIT registriert ist. Dann muss dieser private Schlachtbetrieb auch den Zugang und die Schlachtung melden. Für die Erfassung der privaten Schlachtbetriebe in HIT wird seitens HMUKLV die Etablierung eines neuen Betriebstypen angeregt werden. Mit einer zeitnahen Umsetzung ist allerdings nicht zu rechnen. Bis dahin werden die Gemeindeschlachthäuser in HIT als Betriebstyp 4 „Schlachtbetrieb“ erfasst werden.
Die Registriernummer erhalten Tierhalter/innen, sofern sie nicht schon als solche registriert sind, direkt beim Hessischen Verband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht, An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Telefon: 06631 784-50, Fax: 06631 784-78. E-Mail: kontakt@hvl-alsfeld.de