Leistungen der Krankenversicherung
Nicht immer ist die Pflegeversicherung für eine bestimmte Leistung zuständig, obwohl man das glaubt. Wenn Sie zum Beispiel regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, aber keine Pflegeperson vorhanden ist oder diese die Medikamente nicht verabreichen kann, kann Ihre Ärztin/Ihr Arzt Ihnen die sogenannte häusliche Krankenpflege verordnen. Dies ist eine Leistung der Krankenkasse, da es sich um eine „Behandlungspflege“ handelt. Gerne beraten wir Sie hierzu näher.
Seit dem 01.01.2016 bezahlt die Krankenkasse in bestimmten Fällen auch eine Kurzzeitpflege, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wenn Sie keinen Pflegegrad haben. Wie das geht, erfahren Sie bei uns.
Bei einer schweren akuten Erkrankung können Sie unter Umständen Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe haben, auch wenn keine Kinder mehr im Haushalt leben. Bei uns können Sie erfahren, wann ein Anspruch besteht und was zu tun ist.