Visum
Ein Visum müssen Sie noch in Ihrem Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieses Verfahren kann nicht in Deutschland nachgeholt werden.
Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen, zum Beispiel für touristische oder Besuchszwecke, wird in der Regel ein Schengenvisum (C-Visum) erteilt. Es kann bei Bedarf zwei Mal jährlich beantragt werden. Für darüber hinausgehende, längerfristige Aufenthalte, wird ein nationales Visum (D-Visum) benötigt.
Ausländer/innen aus anderen Herkunftsländern als der EU benötigen zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland immer ein Visum vor der Einreise. Ausgenommen hiervon sind Bürger/innen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. In jedem Fall ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf.