EU-Bürger/innen
Bürger/innen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz haben grundsätzlich das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen. Sie können in andere Mitgliedstaaten ohne Visum einreisen und sich dort aufzuhalten und in der Regel auch arbeiten.
Bitte wählen Sie in den grauen Feldern Ihr Anliegen aus. Dort finden Sie weitere Informationen und Anträge. Diese können Sie entweder per Post an uns senden oder am Bürgerservice am Haupthaus abgeben, wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
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