Aufenthaltsrecht für Asylbewerbende
Zuständig für die Bearbeitung eines Asylbegehrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Bitte wählen Sie in den grauen Feldern Ihr Anliegen aus. Dort finden Sie weitere Informationen und Anträge. Diese können Sie entweder per Post an uns senden oder am Bürgerservice am Haupthaus abgeben, wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Leistungen gefunden.