Sorgerecht für das Kind
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind und auch keine Sorgeerklärung abgegeben haben, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter des Kindes. Gegenüber Behörden oder Dritten (zum Beispiel Kindergarten, Schule, Bank, Sportverein) muss die Mutter häufig nachweisen, dass sie allein sorgeberechtigt ist.
Dieser Nachweis kann durch einen Beschluss des Familiengerichts erfolgen, mit dem der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Es kann aber auch durch eine Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister des Jugendamts kostenlos bescheinigt werden. Das Jugendamt bestätigt damit, dass es zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Erklärung oder Entscheidung über das Sorgerecht gibt (sog. Negativbescheinigung). Hierfür ist die Vorlage des Personalausweises der Mutter und die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.