Fachberatung und Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen
Fachberatung und Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen erfolgt für kommunale, kirchliche und freie Träger bei der Betriebsgründung und Betriebsführung von betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen. Ebenso sieht dieser Fachbereich die Beratung von Leitung und Fachkräften in Kindertageseinrichtungen vor und unterstützt damit verbunden bei organisatorischen und pädagogischen Fragestellungen.
Darüber hinaus berät die Fachberatung bei der Gründung von betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen und erteilt in Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium erforderliche Betriebserlaubnisse.
Für Eltern wird Beratung in Sache Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz angeboten.
Des Weiteren erfolgt hier die Erarbeitung und Erstellung der Bedarfsplanung für den Bereich Kindertageseinrichtungen.