Schulsozialarbeit
Die Angebote der projektorientierten Schulsozialarbeit werden gemäß § 13 SGB VIII umgesetzt und gestalten sich präventiv. Sie findet an Grundschulen sowie an weiterführenden Schulen des Odenwaldkreises statt. Des Weiteren findet Schulsozialarbeit in Form von „Sozialer Gruppenarbeit in festen Gruppen am Nachmittag“ an weiterführenden Schulen, Grundschulen und einer Schule mit Förderschwerpunkt im Odenwaldkreis statt und wird von der Abteilung „Allgemeiner Sozialer Dienst“ koordiniert. Die Implementierung von „Sozialer Arbeit“ an den jeweiligen Schulen beruht auf einem Gesamtkonzept und steht auf mehreren Säulen:
- Die Schule beschreibt ihre Ausgangslage und den Handlungsbedarf. Eigene schulische Angebote im Themenfeld, auch im Rahmen der „pädagogischen Mittagsbetreuung“ sind Bestandteile des Gesamtkonzepts.
- Das Jugendamt beteiligt sich mit der Finanzierung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Rahmen der Jugendhilfe. Der Umfang richtet sich nach der Anzahl der Schüler/innen und ob die Schule in das Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen aufgenommen wurde. Die einzelnen Abteilungen des Jugendamtes kooperieren aus ihren Schwerpunkten heraus.
- Die Herkunftskommunen beteiligen sich an den weiterführenden Schulen je nach Ausgangslage.
Die pädagogische Arbeit wird jährlich mit allen Beteiligten ausgewertet und gegebenenfalls angepasst. Wir arbeiten stetig an einer Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Odenwaldkreis, bieten diesbezüglich jährlich Klausurtage und Jahrestagungen an und sind Mitglied der AG Südhessen für den Bereich der Schulsozialarbeit mit verschiedenen weiteren Landkreisen und Städten aus der Umgebung.