Cross Compliance
Der Zustand der Flächen, die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie der Tierschutz sind wichtige Werkzeuge zur Integration von Umwelt- und Tierschutzanforderungen in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Das heißt, sie sind an Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz gebunden. Diese Auflagen werden Cross-Compliance (CC)-Regelungen genannt. Sie sind im Recht der Europäischen Union (EU) verankert und sind ein wichtiges Werkzeug zur Integration von Umwelt-, Tierschutz- und Gesundheitsanforderungen in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
Den CC-Verpflichtungen unterliegen EU-weit alle Betriebe, die landwirtschaftliche Direktzahlungen, Beihilfen für Agrarumwelt- oder Tierschutzmaßnahmen, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete oder Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinbereich beziehen. Ausgenommen von den CC-Regelungen sind Betriebe, die die Kleinerzeugerregelung für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen in Anspruch nehmen.
Aufgabe des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutzes ist es, die Einhaltung dieser Bewirtschaftungsauflagen im Bereich des Tierschutzes und der Tiergesundheit zu überprüfen.