Leichenschauwesen

Das Gesundheitsamt hat im Leichenschauwesen folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Leichenschauscheine auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Archivierung
  • Auskünfte an Institutionen (Polizei, Berufsgenossenschaften, Versorgungsämter, Bestatter, Versicherungen oder wissenschaftliche Institute)
  • Auskünfte an Privatpersonen beim Nachweis eines berechtigten Interesses unter Vorlage der Sterbeurkunde
  • Ermittlung von Daten für die Todesursachenstatistik und Weiterleitung an das Statistische Landesamt und das Krebsregister