Leichenschauwesen
Das Gesundheitsamt hat im Leichenschauwesen folgende Aufgaben:
- Prüfung der Leichenschauscheine auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Archivierung
- Auskünfte an Institutionen (Polizei, Berufsgenossenschaften, Versorgungsämter, Bestatter, Versicherungen oder wissenschaftliche Institute)
- Auskünfte an Privatpersonen beim Nachweis eines berechtigten Interesses unter Vorlage der Sterbeurkunde
- Ermittlung von Daten für die Todesursachenstatistik und Weiterleitung an das Statistische Landesamt und das Krebsregister