Heilpraktiker/innen
Heilpraktiker/in ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese ist in unserem Landratsamt, Sachgebiet Gewerbe, zu beantragen; Voraussetzung: Sie haben im Odenwaldkreis ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt oder beabsichtigen ihre Tätigkeit im Odenwaldkreis auszuüben, diese Niederlassungsabsicht muss jedoch glaubhaft nachgewiesen werden.
Überprüfung der Heilpraktiker/innen
Um beurteilen zu können, ob eine Heilpraktikerin/ein Heilpraktiker invasiv tätig ist, ist es notwendig, dass dieser Selbstauskunftsbogen komplett ausgefüllt vorgelegt wird (gemäß Infektionshygieneverordnung, § 1a (2)). Zusätzlich müssen die invasiv tätigen Heilpraktiker über eine entsprechende Sachkunde (Hygiene) verfügen (Infektionshygieneverordnung Paragraf 2 (10)).