Zahnärztliche Untersuchungen


Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Gesundheitsämter beraten und betreuen Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sowie ihre Sorgeberechtigten, erzieherisch Tätigen und Lehrkräfte bei der Gesunderhaltung der Zähne sowie des Mund- und Kieferbereiches. Die Gesundheitsämter können Informationen zur Zahnhygiene und Zahngesundheit auch für andere Altersgruppen anbieten.

Die Gesundheitsämter führen regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentiert und statistisch ausgewertet, um die Entwicklung der Zahngesundheit bei Kindern beobachten und beurteilen zu können.


Gruppenprophylaxe in Schulen

Die Gesundheitsämter beteiligen sich an flächendeckenden Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach Paragraf 21 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Menschen mit Handicaps im Zusammenwirken mit den Arbeitskreisen Jugendzahnpflege. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentiert und statistisch ausgewertet.

 

Zahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag von Ämtern und Behörden

Der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erhält von der beauftragenden Stelle einen Untersuchungsauftrag, damit dieser ein zahnärztliches Gutachten und/oder eine Stellungnahme hierzu abgibt.

Die vorgelegten zahnärztlichen Behandlungspläne und –Maßnahmen werden beurteilt und überprüft, ob sie übernommen werden können.