Untersuchungen nach Beamtenrecht
Das Gesundheitsamt führt unterschiedliche Untersuchungen nach Beamtenrecht durch. Dazu zählen zum Beispiel die Überprüfung der Dienstfähigkeit, Untersuchung auf Dienstunfallfolgen, Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren sowie sonstige Beihilfeangelegenheiten.
Zu der Untersuchung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, beziehungsweise reichen diese per E-Mail bei uns ein:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Untersuchungsauftrag (Schreiben der beauftragenden Stelle mit Angabe des Untersuchungsgrundes und der eventuellen Kostenzusicherung)
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Ärztliche Unterlagen (zum Beispiel Behandlungsberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Atteste, Bescheinigungen)