Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz koordiniert alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar. Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden, sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten und gegebenenfalls Anforderungen oder Anregungen an die entsprechenden Genehmigungsbehörden weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu entscheiden haben.

Sachgebiete 

Gefahrenverhütungsschau

Die Gefahrenverhütungsschau stellt eine wiederkehrende Überprüfung von bestehenden Gebäuden beispielsweise in Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten oder Einrichtungen und Anlagen dar und dient der Feststellung, ob die baulichen Anlagen den Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer der Baulichkeiten, deren Selbstrettung im Brandfall und den Anforderungen für die Durchführung der Rettungsarbeiten und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr genügt. 

Baugenehmigungsverfahren  

  • Beteiligungen in Form brandschutztechnischer Stellungnahmen
  • Prüfung von Brandschutz-Konzepten und Feuerwehr-Plänen 

Beratung und Abstimmung

  • der Bauherren, Architekten und Planungsbüros
  • der Leiter der örtlichen Feuerwehren

Der vorbeugende Brandschutz ist Aufgabenfeld der vom Kreisbrandinspektor geführten Brandschutzdienststelle.

Die Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz werden durch Gefahrenverhütungsbeauftragte wahrgenommen, die als anerkannte Sachverständige der Feuerwehren für den Vorbeugenden Brandschutz in Hessen qualifiziert sind.

Aktuelle Merkblätter zum Vorbeugenden Brandschutz:
https://www.feuerwehr-hessen.de/fachinformationen-vorbeugender-brandschutz


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