Abwehrender Brandschutz

Brandschutz und Allgemeine Hilfe sind die klassischen Aufgaben einer Feuerwehr. Man versteht darunter Maßnahmen gegen Brände und andere Gefahren, insbesondere durch Explosionen, Unfälle und schadenbringende Naturereignisse.

In diesem Aufgabenbereich ist der Odenwaldkreis als Aufsichtsbehörde für seine Städte und Gemeinden zuständig. Außerdem nimmt der Landkreis die überörtlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahr.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG). Der Gesetzestext und die zugehörigen Verordnungen und Erlasse können in der jeweils gültigen Fassung in der Infothek des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport heruntergeladen werden.

 

Zu den Aufgaben des Landkreises zählen unter anderem:

  • Beratung und Unterstützung der Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis
  • Erarbeitung eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Odenwaldkreis
  • Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen für die Gewährung nachbarschaftlicher Hilfeleistung innerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus
  • Durchführung gemeinsamer Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Erstellung und Bewertung von Prioritätenlisten für staatliche Fördermittel
  • Bearbeitung von Anträgen für Ehrungen, Beförderungen und die Bestellung von Führungskräften
  • Statistische Auswertungen
  • Vorbereitung und Durchführung der Hessischen Feuerwehrleistungsübung auf Kreisebene

Bei der Ausführung dieser Aufgaben arbeitet der Landkreis eng mit dem Feuerwehrverband des Odenwaldkreises sowie anderen Hilfsorganisationen und Behörden zusammen.

Keine Leistungen gefunden.