Bauaktenarchiv
Es besteht die Möglichkeit, Baugenehmigungen und die dazugehörigen Bauzeichnungen, Berechnungen und die dazugehörigen bautechnischen Nachweise (soweit vorhanden) aus früheren Vorgängen einzusehen und Kopien oder Scans zu erhalten.
Die Einsichtnahme und die Aushändigung von Kopien oder Scans ist in der Regel nur den Eigentümerinnen und Eigentümern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen erlaubt. Die Einsichtnahme sowie die Anfertigung von Kopien oder Scans ist für die antragstellende Person gebührenpflichtig.
Die Anfertigung von Kopien wird nach Zeitaufwand (pro angefangene Viertelstunde 14,00 Euro) und Anzahl der Kopien (0,20 Euro pro Seite) berechnet.
Die Unterlagen können auch digital zur Verfügung gestellt werden, pro Scan wird 1,00 Euro berechnet plus der Zeitaufwand.
Die Gebühr für die Einsichtnahme beträgt gemäß der Bauaufsichtsgebührensatzung des Odenwaldkreises vom 04.11.2019 je Akte 25,00 Euro plus der Zeitaufwand.
Bitte beachten Sie, dass unsere Unterlagen nicht in digitaler Form vorliegen. Unsere Papierakten sind in verschiedenen Archiven ausgelagert, die je nach Auftrag angefordert und dann digitalisiert bzw. kopiert werden müssen. Die Ausführung des Antrages wird erst nach vollständigem Erhalt der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Beantragen Sie eine Einsichtnahme in die Akten, informieren wir Sie, sobald die Unterlagen vorliegen.
Das Anfertigen von Kopien oder Digitalkopien ist eine reine Serviceleistung der Bauaufsichtsbehörde. Eine Zusage zur Bearbeitungszeit oder eine kurzfristige Bearbeitung ist auf Grund der hohen Nachfrage nicht möglich. Auch eine Abschätzung der anfallenden Kosten im Vorfeld ist auf Grund des variierenden Umfangs der Akten nicht möglich.
Antrag auf Auskunft aus dem Bauaktenarchiv