Rückforderung von Sozialleistungen - Forderungsmanagement
Das Forderungsmanagement ist zuständig für Rückforderungen nach Beendigung des Leistungsbezuges aus den Bereichen SGB II, SGB XII sowie AsylbLG.
Das Aufgabengebiet umfasst:
- die Bearbeitung von Stundungsanträgen,
- die Bearbeitung und Überwachung von Ratenzahlungen,
- die Bearbeitung von Niederschlagungen.
Für Forderungen während des laufenden Leistungsbezugs setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Leistungssachbearbeitung aus dem Job-Center, dem Sozialamt oder der Asylstelle in Verbindung.