Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet, mit Ausnahme von Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern. Dort ist der Landrat als Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.

Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

Die Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises ist zuständig, wenn die Veranstaltung im Kreisgebiet stattfindet und mehrere Kommunen betroffen sind.
Ist nur eine Kommune betroffen (z.B. bei Umzügen), ist der Bürgermeister zuständige Erlaubnisbehörde.

Sind mehrere Landkreise von einer Veranstaltung betroffen, so ist die Erlaubnis bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen.
 
 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende