Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte.  Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung Kontakt mit dem Kindertagespflegebüro der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. auf. Das Kindertagespflegebüro vermittelt geeignete und geprüfte Kindertagespflegepersonen und berät Sie in Fragen der Kindertagespflege. Es ist unter der Telefonnummer 06061 942330 zu erreichen. Informationen finden Sie auch unter https://www.awo-odenwald.de/kindertagespflege

    Im Verlauf des Online-Antrages ist die wöchentliche Betreuungszeit in Stunden anzugeben. Beträgt die Betreuungszeit mehr als 20 Stunden die Woche, benötigen wir einen Arbeitszeitnachweis des Arbeitsgebers/der Arbeitsgeber des Elternteils/der Eltern.

    Bei Kindern im Alter über 3 Jahre bis zum Schuleintritt ist einen Nachweis des Kindergartenträgers notwendig, dass ein vorrangiger Kindergartenplatz nicht oder nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung steht.

    Bei Schulkindern ist ein Nachweis des Trägers der Schulkind-Betreuung notwendig, dass ein vorrangiger Betreuungsplatz in der Schule nicht, oder nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung steht.

  • Verfahrensablauf

    Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.

  • Voraussetzungen

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

    Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

  • Anträge / Formulare