Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Ihres alten Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür Ersatz in Form einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns: Online-Terminreservierung oder Telefonnummer:  06062 70-315 oder
    E-Mail: zulassungsbehoerde@odenwaldkreis.de   

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
      oder
      Verlusterklärung, im Einzelfall Versicherung an Eides statt
      Hinweis: Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben. In diesem Fall kann der Antrag von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erfolgen, der die eidesstattliche Versicherung vorzulegen hat.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder alter Fahrzeugbrief
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente (gut lesbare Kopie ausreichend) der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ggf. auch ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
    • Da ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I und altem Fahrzeugbrief nicht zulässig ist, muss auch für den alten Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt werden. In diesem Fall entstehen zusätzliche Gebühren.
    • Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder finden, sind Sie verpflichtet, das alte, wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende