Baubeginnsanzeige


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an

  • die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte) bzw.
  • den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen; dies ist der örtlich zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende