Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen,
- die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
- Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Teaser
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
- Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)
- Klimabonus Wohneigentumsförderung (nur kombinierbar mit Hessen-Darlehen Neubau)
- Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)
- Soziale Wohnraumförderung: Klimabonus (nur kombinierbar mit sozialer Mietwohnraumförderung)
- Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen