Lebensmittelhygiene
Leistungsbeschreibung
Hygiene ist beim Umgang mit Lebensmitteln oberstes Gebot! Unachtsamkeit in diesem Bereich kann zu ernsten Infektionskrankheiten (z.B. Salmonelleninfektionen) führen, die vor allem für Kleinkinder oder ältere Menschen lebensgefährlich werden können. Schnell kann auch ein sehr großer Personenkreis von einer Infektion betroffen sein.
Hygienevorschriften gelten für alle, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen (z.B. Milcherzeuger, Metzgereien, Restaurants). Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, regelmäßig betriebseigene Hygienekontrollen durchzuführen. Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, die in Lebensmittelhygiene geschult wurden.
Besonders strenge Hygienevorschriften müssen beim Umgang mit offenen und frisch zubereiteten Lebensmitteln eingehalten werden. Krankheitserreger können sich beispielsweise sehr leicht in Fleisch, Milchprodukten, Eiern, Speiseeis, Feinkostsalaten, Mayonnaisen, Saucen, Fischen oder in Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung (z.B. Sahnetorten) vermehren.
Wenn Sie in konkreten Fällen (z.B. im Lebensmittelhandel, auf einem Straßenfest oder in einer Gaststätte) Zweifel haben, ob die Hygienevoraussetzungen eingehalten werden, oder wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, nachdem Sie etwas Bestimmtes gegessen haben, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung "Lebensmittelüberwachung – Verbraucherbeschwerde".
Die Hygienebestimmungen für den Umgang mit Lebensmitteln umfassen die gesamte Lebensmittelkette und betreffen die folgenden Bereiche:
- Futtermittelgewinnung und -anwendung
- Tiergesundheit der Lebensmittel liefernden Tiere
- Primärproduktion (Gewinnung der Lebensmittel durch den Landwirt, Fischereiwirt, Jäger etc.)
- Betriebsstätten und -anlagen zur Verarbeitung von Lebensmitteln
- Umgang mit Lebensmitteln
- Personalhygiene (Infektionsschutz)
Hinweis: Da die Bestimmungen des Hygienerechts sehr ausführlich sind, finden Sie hier nur beispielhafte Auszüge. Weitere Informationen zur Lebensmittelkette und dem Zusammenspiel von Lebensmittelunternehmern, Überwachungsbehörden und Verbrauchern können Sie beispielsweise im Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betriebsstätten und -anlagen
Betriebsstätten und dazugehörige Anlagen (z.B. Sanitäranlagen) müssen sauber, ausreichend belüftet und beleuchtet sein. Böden, Fenster und Arbeitsflächen müssen jederzeit leicht zu reinigen sein.
Lebensmittel dürfen durch nichts nachteilig beeinflusst werden (z.B. durch Krankheits- oder Verderbniserreger, aber auch Gerüche, Staub oder Schädlinge). Offene Lebensmittel müssen vor Husten, Niesen, Staub und Ähnlichem geschützt werden (z.B. durch eine Abdeckung).
Es müssen auch Einrichtungen vorhanden sein, mit denen jederzeit Geschirr und andere Geräte gereinigt oder gegebenenfalls desinfiziert werden können.
Umgang mit Lebensmitteln
Beim Umgang mit Lebensmitteln ist darauf zu achten, dass sie nicht nachteilig beeinflusst werden (z.B. durch mikrobielle Verunreinigung oder unhygienische Lagerbedingungen, etwa in unreinen Behältnissen). Das Personal hat die Bestimmungen der Personalhygiene einzuhalten.
Alle Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen jederzeit sauber und unbeschädigt sein und dürfen diese nicht nachteilig beeinflussen.
Bei Transportbehältern oder sonstigen Behältern zur Lagerung von Lebensmitteln ist darauf zu achten, dass diese die erforderliche Temperatur jederzeit halten können (z.B. beim Einfrieren oder Warmhalten von Lebensmitteln).
Personalhygiene
Das Personal muss die Anforderungen an die persönliche Hygiene und die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes einhalten, beispielsweise:
- saubere und geeignete Arbeitskleidung (Kopfbedeckung beim Umgang mit unverpackten leichtverderblichen Lebensmitteln)
-
regelmäßiges Reinigen der Hände
Die Hände müssen auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn, nach jedem Toilettenbesuch und nach dem Arbeiten mit rohem Fleisch, Fisch, Geflügel und Eiern gewaschen werden. Zum Abtrocknen müssen Einweghandtücher vorhanden sein.
Es dürfen nur Personen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, die keine Krankheiten oder Anzeichen für solche Erkrankungen, die durch Lebensmittel übertragen werden können, haben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an das Frittieren
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an den hygienischen Umgang mit Sahneaufschlagmaschinen
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Abgabe von Speisen in einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Ausstattung eines Imbissstandes auf Vereins- und Straßenfesten
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Herstellung von Hackfleisch
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Herstellung von Marmeladen, Konfitüren, Fruchtaufstrichen und Weingelee für Selbstvermarkter
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Herstellung von roheihaltigen Speisen
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Hygiene bei der Wildbretgewinnung
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an die Küchen- und Speiseabfallentsorgung
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an ein Büfett oder eine Theke zur Selbstbedienung
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an ein Fischgeschäft, eine Frischfischabteilung oder einen mobilen Fischverkaufswagen
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an ein Käsefachgeschäft oder eine Käseverkaufsabteilung
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Bäckerei / Konditorei, ihre Filialen und entsprechende Direktvermarkter
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine bewegliche Verkaufseinrichtung (z.B. Imbisswagen)
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Eisdiele
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine etc.
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine handwerkliche Brauerei / Gasthausbrauerei
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine handwerkliche Brauerei-/Gasthausbrauerei
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine handwerkliche Kelterei
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Hofkäserei
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Imkerei bzw. Direktvermarktung von Honig
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine nicht-schlachtende Fleischerei
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine ortsfeste Verkaufseinrichtung
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine Schankwirtschaft mit Abgabe von ausschließlich nachbereiteten Speisen
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an eine zugelassene Fleischerei mit Schlachthaus
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an einen Fleischereifilialbetrieb oder einen Fleischereiverkaufsraum
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an einen Kosmetikhersteller oder Kosmetikimporteur
- Lebensmittelhygiene - Anforderungen an einen Lebensmittelverkaufsraum
- Lebensmittelhygiene - Eigenkontrollen der Betriebe
- Lebensmittelhygiene - Identification of additives and genetically modified foods when sold loose
- Lebensmittelhygiene - Identification of substances or products causing allergies or intolerances, for unpackaged food
- Lebensmittelhygiene - Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln bei loser Abgabe
- Lebensmittelhygiene - Kenntlichmachung von „Döner Kebab“ und „ähnlichen“ Erzeugnissen bei loser Abgabe
- Lebensmittelhygiene - Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe an den Endverbraucher
- Lebensmittelhygiene - Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen
- Lebensmittelhygiene - Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln
- Lebensmittelhygiene - Merkblatt zur Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
- Lebensmittelhygiene - Requirements for a commercial kitchen, canteen etc.
- Lebensmittelhygiene - Requirements for a food salesroom
- Lebensmittelhygiene - Spirituosen
- Lebensmittelhygiene - Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
- Lebensmittelhygiene - Ticari mutfaklara, kantinlere vb. yerlere yönelik gereksinimler
- Lebensmittelhygiene - متطلبات المطبخ وصالة الطعام وغيرها لقطاع العاملين
- Lebensmittelhygiene - متطلبات مكان بيع المواد الغذائية
- Lebensmittelhygiene - وضع الرمز على المواد أو المنتجات التي تسبب الحساسية الشديدة ضروري للمواد الغذائية غير المغلفة
- Lebensmittelhygiene - وضع ملصقات وعلامات على المواد المضافة على المواد الغذائية التي تم تعديلها وراثيا عند تقديمها مفرقة وسائبة