Öffentliche Versammlung: anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, zur Vereinfachung können Sie jedoch den eingestellten Vordruck verwenden. Folgende Informationen müssen angegeben werden:

    • Name und Anschrift des Veranstalters /­ der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters /­ Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter /­ der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende