Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Leistungsbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Fahrzeugart
Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung
PKW
24
36
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad
24
24
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger
24
24
Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t
24
36
Motorcaravan und LKW
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t24
24
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t12
24
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t12
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Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.