Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Die endgültigen Voraussetzungen für die Neuerteilung (theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung, Gutachten etc.) können in der Regel erst nach Antragseingang und den erforderlichen Ermittlungen festgestellt werden. 

    Sollte eine Sperrfrist bestehen, kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen hochzuladen (zum Upload-Bereich). Nach Prüfung der Dokumente nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gegebenenfalls Antragsvordruck

    • Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung

    • e in aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:

    • eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis

    Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden .

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Sie können die benötigten Unterlagen hochzuladen. Nach der Prüfung nimmt die Führerscheinstelle Kontakt zu Ihnen auf. Zum Upload-Formular


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