Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns: Online-Terminreservierung oder Telefonnummer:  06062 70-315 oder E-Mail: zulassungsbehoerde@odenwaldkreis.de  

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis
    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis (nicht zwingend notwendig, jedoch sinnvoll, wenn sich das Kennzeichen ändert)
    • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
    • Amtliche Kennzeichen, sofern vorhanden  
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • SEPA Lastschriftmandat
    • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:


    • bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst): Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.


    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden


    • bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG): die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers


    • speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll


    • speziell bei Vereinen: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
  • Anträge / Formulare


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