Umschreibung innerhalb

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, welches bereits im Odenwaldkreis registriert ist können Sie dies direkt umschreiben. Wenn dies noch zugelassen ist können Sie das Kennzeichen übernehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das bisherige Kennzeichen ERB hat oder mit einem auswärtigen Kennzeichen zugeteilt ist.

    In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns: Online-Terminreservierung oder Telefonnummer:  06062 70-315 oder E-Mail: zulassungsbehoerde@odenwaldkreis.de   

  • Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohn- oder Betriebssitzes persönlich stellen oder auch einen Vertreter (z. B. Zulassungsdienst) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Ummeldung persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Das Fahrzeug muss im Odenwaldkreis bereits registriert sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
    • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
    • Amtliche Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist und sich das Kennzeichen ändert
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • SEPA Lastschriftmandat
    • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):

    Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden


    • bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG): die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers


    • speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll


    • speziell bei Vereinen: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
  • Anträge / Formulare


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