Neuzulassung (Erstzulassung) Kfz und Anhänger

  • Leistungsbeschreibung

    Wird ein fabrikneues Fahrzeug (auch Anhänger) zum ersten Mal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, so handelt es sich um eine Neuzulassung. Dem Fahrzeug waren noch nie, weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland, Kfz-Kennzeichen zugeteilt.

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Die Neuzulassung können Sie auch über das Online-Portal (siehe Link rechts) erledigen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • EWG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen
    • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (ist vom Halter zu unterschreiben)
    • Bei Zulassung auf Gewerbe: zusätzlich die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug
    • Bei Zulassung auf einen Verein (e.V.): zusätzlich den Vereinsregisterauszug
    • Bei Zulassung auf Minderjährige: zusätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Anträge / Formulare


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