Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
    • Gültiger Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung) des Fahrzeughalters oder Fahrzeughalterin
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (muss vom Halter unterschrieben sein)
    • Bei Vertretung durch einen Dritten: Vollmacht, die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Pass ausweisen
  • Anträge / Formulare


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