Sonstige Annexleistungen Übernahme
Leistungsbeschreibung
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Verfahrensablauf
Anträge sind an das für die Unterbringung in der Pflegefamilie zuständige Jugendamt zu richten. Zudem können Bedarfe im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplangespräche angesprochen werden. Das Jugendamt orientiert sich in seine Entscheidung an den „Empfehlungen zur den Nebenleistungen in der Jugendhilfe in Hessen“ (Anlage 7 zur Hessischen Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII).
Rechtsgrundlage