Sonstige Annexleistungen Übernahme

  • Leistungsbeschreibung

    Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

    Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

    Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

    • Klassenfahrten
    • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
  • Teaser

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

  • Verfahrensablauf

    Anträge sind an das für die Unterbringung in der Pflegefamilie zuständige Jugendamt zu richten. Zudem können Bedarfe im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplangespräche angesprochen werden. Das Jugendamt orientiert sich in seine Entscheidung an den „Empfehlungen zur den Nebenleistungen in der Jugendhilfe in Hessen“ (Anlage 7 zur Hessischen Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII).

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende