Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Eltern, bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen, Klassenfahrten und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich pauschal 15,00 EUR gefördert.
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Förderung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen dem 1. Schulhalbjahr und dem 2. Schulhalbjahr und wird jährlich angepasst.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, sofern sie nicht anderweitig abgedeckt sind.
Teaser
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten.
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Siedie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragengewährt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
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Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Hinweis: Die Beantragung von Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Lernförderung, die gesondert zu beantragen sind.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen und Nachweise mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Spezielle Hinweise für - Kreis OdenwaldkreisDie Antragsunterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden.
Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
- die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können (sog. Schwellenhaushalte)
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die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
- Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
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Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis- Nachweis über den Erhalt von Bürgergeld-Leistungen (SGB II / SGB XII)
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Geltungsdauer: 12 Monate
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Übersicht der Anlaufstellen in den Bundesländern zur Beantragung des Bildungspakets auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Anträge / Formulare
- Antrag von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung – Bestätigung der Schule
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Ausflüge der Kindertageseinrichtung – Bestätigung der Kindertageseinrichtung
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe – Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge und Klassenfahrten – Bestätigung der Schule
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schülerbeförderungskosten
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft